Sowohl als Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer kommt immer wieder die Frage auf, wie die Arbeitspausen gesetzlich geregelt sind. 🤔
Mit diesem Post wollen wir Ihnen hierzu eine kleine Auffrischung spendieren.
Kurz und knapp:
🔹 Bis zu 6h besteht keine Pausenpflicht
🔹 Ab 6h müssen mindestens 30 Minuten Pause gemacht werden
🔹 Ab 9h sind mindestens 45 Minuten Pflicht
🔹 Pausen können auch in Blöcke von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden
🔹 Betriebe können bei Nichteinhaltung mit Geldstrafen belangt werden
🔹 Arbeitnehmer können bei Nichteinhaltung eine Abmahnung riskieren
Ausnahmen:
❗ Sonderregelungen sind möglich bei Tarifverträgen
❗ Abweichende Pausenzeiten sind nach § 14 ArbZG möglich bei Notfällen, bzw. unaufschiebbaren Arbeiten
Konsequenzen:
Doch was passiert, wenn die #Pausenzeiten nicht eingehalten werden. Und wer kontrolliert das überhaupt?
Der Arbeitgeber ist generell für das Einhalten der Pausenzeiten verpflichtet und muss diese somit auch kontrollieren.
Die Landesämter für Arbeitsschutz haben ein Auge auf die Einhaltung der Arbeits- und Pausenzeiten in Betrieben und
können zu diesem Zweck bei Verdacht oder wenn Verstöße gemeldet werden, Betriebsprüfungen durchführen.
Sollten dabei Verstöße festgestellt werden, können Betriebe mit Strafen in Höhe von 15.000€ belangt werden.
Arbeitnehmer müssen im schlimmsten Fall mit einer Abmahnung rechnen, sollten sie die Pausenzeiten nicht einhalten.
Generell empfiehlt sich für die Einhaltung von Arbeits- und Pausenzeiten und nicht zuletzt wegen der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nach dem #EuGH-Zeiterfassungsurteil, eine transparente, elektronische #Zeiterfassung zu verwenden.
Hier erfahren Sie mehr, wie Biquanda Sie bei der Einhaltung und Prüfung der Arbeits- und Pausenzeiten unterstützen kann 👉 biquanda.com/zeiterfassung
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