Es besteht viel Halbwissen über die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Angestellte deren Kind krank ist.
Daher haben wir hierzu recherchiert und möchten mit diesem Post über die wichtigsten Punkte aufklären.
Kind krank - Was ist das? 💡
Ist das Kind Krank, muss sich jemand um das Kind kümmern. Der Arbeitgeber ist daher gesetzlich verpflichtet ein Elternteil für die Pflege des Kindes freizustellen.
Hierbei gilt, das der Arbeitgeber nicht den Abbau von Überstunden verlangen kann. Dies kann auch nicht durch Arbeits- oder Tarifverträge beeinflusst werden.
Wer bezahlt das? 💰
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Lohnfortzahlung für den Zeitraum der Freistellung.
Dabei muss diese Lohnfortzahlung in Form von #Kinderkrankengeld vom Arbeitnehmer selbst direkt bei der #Krankenkasse beantragt werden.
Wieviel Anspruch besteht? 🏥
Das Kinderkrankengeld wird pro Arbeitstag in der Regel in einer Höhe von 90% des Nettoarbeitsentgeltes gezahlt.
Dies gilt jedoch nur für Kinder bis 12 Jahre.
❗ Die Anzahl der bezahlten Krankheitstagen ist hierbei eingeschränkt auf:
- max. 30 Tage pro Kind und Elternteil (jedoch nicht mehr als 65 Tage für alle Kinder insgesamt)
- max. 60 Tage pro Kind bei Alleinerziehenden (jedoch nicht mehr als 130 Tage für alle Kinder insgesamt)
Privat versichert?
Da es sich bei dem Kinderkrankengeld ausschließlich um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen handelt, besteht bei privater Krankenversicherung grundsätzlich kein Anspruch.
Kurz und knapp:
- Bei Arbeitgeber das Kind krank melden
- Bei Krankenkasse den Antrag auf Kinderkrankengeld mitsamt der Krankmeldung vom Arzt einreichen
- Kinderkrankengeld in Höhe von 90% des Nettoarbeitsentgeltes
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