Mit dem EuGH-Urteil von 2019 wurde entschieden, dass demnächst alle Arbeitnehmer in der EU ihre Arbeitszeit erfassen müssen. 🤬
Das Bundesarbeitsministerium hat bereits angekündigt, die Arbeitszeiterfassungspflicht bereits 2022 gesetzlich zu verankern.
Dies bedeutet auch das Ende der #Vertrauensarbeitszeit und alle Unternehmen, die bisher noch keine Zeiterfassung verwenden, müssen sich nun mit dem Thema auseinandersetzen. 😵
Bisher ist im #Arbeitsrecht nur vorgeschrieben, dass Überstunden und die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen erfasst werden müssen. Eine grundsätzliche Pflicht zur #Zeiterfassung gibt es momentan jedoch nicht.
Aktuelle Regelungen in Bezug auf #Arbeitszeiterfassung finden Sie hier:
Wer sich hier nicht nur auf die Arbeitszeiterfassung konzentriert, kann die Chance nutzen, darüber sein #Projektcontrolling und andere Prozesse (Urlaubsverwaltung, etc.) zu optimieren und dies erreicht man am besten mit einer integrierten Lösung. 💡
In unserem nächsten Post werden wir auf einfache und intuitive Lösungen eingehen.
Bei Lösungsvorschlägen zu einer integrierten Lösung zur Zeiterfassung, kontaktieren Sie uns gerne über 👉 biquanda.com
Nutzen Sie bereits eine Zeiterfassung? In welcher Form? 🤓
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