Reisekosten
Reisekosten beziehen sich auf alle Kosten, die im Zusammenhang mit Dienstreisen eines Arbeitnehmers anfallen. Dazu gehören unter anderem Übernachtungskosten, Fahrten, Verpflegungsmehraufwand und andere Aufwendungen, die während einer Reise entstehen. Diese Kosten müssen in der Regel durch eine Reisekostenabrechnung nachgewiesen und erstattet werden, insbesondere wenn die Dienstreise ins Ausland führt.
In einem ERP-System können Informationen zu Dienstreisen zentral erfasst und verarbeitet werden. Das System ermöglicht eine effiziente Reisekostenabrechnung, bei der alle relevanten Kosten und Aufwendungen erfasst und den entsprechenden Tätigkeiten zugeordnet werden. So behalten Unternehmen den Überblick über die Reisekosten ihrer Arbeitnehmer und können die Reise- und Dienstreise-Prozesse optimieren.