Minijobber
Ein Minijobber ist eine Person, die eine geringfügige Beschäftigung ausübt, die bestimmte gesetzliche Grenzen hinsichtlich Verdienst und Arbeitszeit nicht überschreitet. In Deutschland bezeichnet man diese Art der Beschäftigung als Minijob, wenn der monatliche Verdienst eine bestimmte Grenze nicht übersteigt oder die wöchentliche Arbeitszeit minimal ist. Die Regelungen für Minijobs sind im Sozialrecht verankert und beinhalten insbesondere Vorschriften zu Mindestlohn, Arbeitsrechten und den Beiträgen, die vom Arbeitgeber zu leisten sind.
Ein Minijobber kann maximal eine festgelegte Anzahl von Stunden pro Woche arbeiten, ohne die Grenzen für einen Minijob zu überschreiten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für Minijobber Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten, jedoch in einem reduzierten Umfang im Vergleich zu regulären Beschäftigten. Die Beschäftigung von Minijobbern bietet sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Flexibilität, da sie eine einfache Möglichkeit zur Beschäftigung auf Teilzeitbasis darstellt.
In einem ERP-System wird die Verwaltung von Minijobbern durch spezielle Funktionen unterstützt, die die Abrechnung und Verwaltung von Minijobs vereinfachen. Das System ermöglicht die automatische Berechnung der Beiträge und die Überwachung der Stunden und Verdienste der Minijobber. Es sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen, wie die Einhaltung des Mindestlohns und die korrekte Abrechnung, eingehalten werden. Mit der Unterstützung durch das ERP-System können Arbeitgeber sicherstellen, dass die Beschäftigung von Minijobbern effizient und regelkonform erfolgt.