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Gemeinkostenzuschlag

Der Gemeinkostenzuschlag ist ein wichtiger Begriff im Rechnungswesen und beschreibt den Aufschlag, der auf die Einzelkosten eines Produkts oder einer Dienstleistung aufgeschlagen wird, um die Gemeinkosten eines Unternehmens abzudecken. Gemeinkosten sind jene Kosten, die nicht direkt einem bestimmten Kostenträger, wie einem Produkt oder einer Dienstleistung, zugeordnet werden können. Sie umfassen unter anderem Mieten, Verwaltungskosten und Abschreibungen. Der Gemeinkostenzuschlag wird in der Regel als Prozentsatz der Einzelkosten berechnet und dient dazu, die Gesamtkosten eines Kostenträgers zu ermitteln.


In einem ERP-System spielt der Gemeinkostenzuschlag eine zentrale Rolle bei der Kostenrechnung und der Kalkulation von Produkten und Dienstleistungen. Das System ermöglicht es, den Gemeinkostenzuschlagssatz für verschiedene Kostenstellen festzulegen und automatisch auf die entsprechenden Kostenträger anzuwenden. Dies erfolgt im Rahmen der sogenannten Zuschlagskalkulation, bei der die Gemeinkosten anhand des festgelegten Zuschlagssatzes den Einzelkosten zugerechnet werden.


Durch die Integration des Gemeinkostenzuschlags in das ERP-System können Unternehmen ihre Kostenstrukturen präzise abbilden und sicherstellen, dass alle Kosten korrekt auf die Kostenträger verteilt werden. Dies verbessert die Genauigkeit der Kalkulationen und trägt zu einer besseren Kostenkontrolle und Entscheidungsfindung im Unternehmen bei. Darüber hinaus ermöglicht das ERP-System eine transparente Nachverfolgung und Anpassung der Gemeinkostenzuschläge, um auf Veränderungen in der Kostenstruktur des Unternehmens flexibel reagieren zu können.

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