Übernachtungspauschale
Die Übernachtungspauschale ist ein festgelegter Betrag, den Arbeitnehmer für Übernachtungskosten im Rahmen von Dienstreisen geltend machen können, ohne dass dafür Belege eingereicht werden müssen. Diese Pauschale deckt die Kosten für die Übernachtung in einer Unterkunft ab, wie etwa in einem Hotel, und variiert je nach Land und Region, insbesondere bei Reisen ins Ausland.
Im ERP-System eines Unternehmens wird die Übernachtungspauschale im Rahmen der Reisekostenabrechnung berücksichtigt. Dies erleichtert die Abwicklung und verringert den Verwaltungsaufwand. Das ERP-System sorgt dabei für die korrekte Zuordnung der Kosten zur jeweiligen Dienstreise und stellt sicher, dass die Übernachtungskosten entsprechend den geltenden Regeln erfasst werden.